ECE-Regelungen
Die ECE-Regelungen (UN-Regelungen) sind technische Vorschriften, die vom „World Forum for Harmonization of Vehicle Regulations“ (WP.29) unter dem Dach der Vereinten Nationen erarbeitet werden. Sie gelten für zahlreiche Fahrzeugkomponenten, darunter lichttechnische Einrichtungen. Entsprechend dem technischen Fortschritt werden die Regelungen ständig angepasst. Bauteile, die eine Prüfung anhand einer oder mehrerer ECE-Regelungen bestanden haben, dürfen ein ECE-Prüfzeichen tragen.
Hauptregelungen zur Lichttechnik
- Reg. 148: Rücklichter, Bremslichter, Blinklichter
- Reg. 149: Frontscheinwerfer (Abblend-, Fern- und Nebelscheinwerfer)
- Reg. 150: Retroreflektoren und rückstrahlende Einrichtungen
Alte Vorschriften wie Reg. 112 oder Reg. 113 sind in diesen neuen Regelungen aufgegangen. Trotzdem sind sie in bestehenden Typgenehmigungen noch häufig zu finden. Eine tabellarische Gegenüberstellung der alten und neuen Nummern ist unten angehängt. Da sich die UN/ECE-Vorschriften an den technischen Fortschritt anpassen, sollte regelmäßig der aktuelle Stand geprüft werden.
Weitere relevante ECE-Regelungen
- Reg. 10: Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
- Reg. 65: Sondersignale und Warnleuchten
- Reg. 48, Reg. 53, Reg. 86: Installation und Einbau von Beleuchtung für unterschiedliche Fahrzeugtypen
Gegenüberstellung alte vs. neue ECE-Regelungen
Alt | Neu | Beschreibung |
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Reg. 3 | Reg. 150-A | Rückstrahler für Kfz |
Reg. 4 | Reg. 148-A | Hintere Kennzeichenbeleuchtung |
Reg. 5 | Reg. 149-HC | SB-Scheinwerfer (Sealed Beam) |
Reg. 6 | Reg. 148-A | Fahrtrichtungsanzeiger |
Reg. 7 | Reg. 148-1a | Begrenzungs-, Schluss-, Bremsleuchten |
Reg. 10 | Keine Änderung | Funkentstörung |
Reg. 19 | Reg. 149-B | Nebelscheinwerfer |
Reg. 23 | Reg. 148-R | Rückfahrscheinwerfer |
Reg. 38 | Reg. 148-F | Nebelschlussleuchten |
Reg. 48 | Keine Änderung | Anbringung von Beleuchtungseinrichtungen |
Reg. 50 | Reg. 148-M | Leuchten für Mopeds und Krafträder |
Reg. 53 | Keine Änderung | Anbringung von Beleuchtungseinrichtungen (Krafträder) |
Reg. 56 | Reg. 149-M | Scheinwerfer für Mopeds |
Reg. 57 | Reg. 149-MC | Scheinwerfer für Krafträder |
Reg. 65 | Keine Änderung | Kennleuchten für Blinklicht (Rundumlicht) |
Reg. 86 | Keine Änderung | Anbringung von Beleuchtungseinrichtungen (land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge) |
Reg. 87 | Keine Änderung | Tagfahrlicht für Kfz. |
Reg. 91 | Keine Änderung | Seitenmarkierungsleuchten |
Reg. 112 | Reg. 149-HC-R | Asymmetrisches Abblend-/Fernlicht |
Reg. 113 | Reg. 149-HC-S | Symmetrisches Abblend-/Fernlicht |
Reg. 119 | Reg. 149-WC-CS | Abbiegescheinwerfer |
Reg. 123 | Reg. 149-AFS | Adaptive Frontbeleuchtungssysteme (AFS) |
Hier aufgeführte Regelungen sind die für unsere Produkte relevanten Regelungen. Eine umfassende Übersicht aller aktuellen ECE-Regelungen (einschließlich Volltext) stellt die UNECE auf ihrer Webseite bereit: UNECE Vehicle Regulations (WP.29). Dort finden sich sämtliche Dokumente und Informationen zum aktuellen Rechtsstand, zu überarbeiteten Fassungen und zu geplanten Neuerungen.
Geltungsbereich der ECE-Regelungen
Die ECE-Regelungen wurden ursprünglich für den europäischen Markt entwickelt. Sie basieren allerdings auf UN-Beschlüssen und gelten daher in vielen weiteren Ländern. Staaten wie Japan, Australien oder Russland erkennen sie in weiten Teilen an oder haben sie in nationales Recht übernommen.