Abblendlicht

Das Abblendlicht ist Teil des Fahrscheinwerfers.

Ein straßenzugelassener Fahrscheinwerfer muss sein Licht so abgeben können, dass der Gegenverkehr nicht geblendet wird. Hierzu wird das Licht als sogenanntes Abblendlicht geformt. Das Lichtbild und die Helligkeit eines Abblendlichts wird durch ECE-Regelungen vorgeschrieben. Zu unterscheiden ist nach Abblendlichtern für den Rechtsverkehr, bei denen die rechte Seite der Fahrbahn stärker ausgeleuchtet wird, und für den Linksverkehr, bei denen die linke Seite stärker ausgeleuchtet wird. Scheinwerfer für Abblendlicht sind für alle Fahrzeugklassen vorgeschrieben.

Schematische Darstellung des Lichtkegels eines Abblendlichts.
Siehe Lichtbilder von Fahrscheinwerfern.

zur übersicht Azur Startseite des Lexikons
+49 40 303300-0 info@jfuehr.com Kontakt
LinkedIn Instagram Youtube