Fahrzeugklasse
Fahrzeuge werden vom Gesetzesgeber in verschiedene Fahrzeugklassen unterteilt. Grundlage sind die EG-Richtlinien 2007/46/EG und 167/2013/EG. Je nach Fahrzeugklasse werden abweichende Einrichtungen für die Fahrzeugbeleuchtung vorgeschrieben.
Klasse | Beschreibung |
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M1 | Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. |
M1G | Geländegängige Fahrzeuge der Klasse M1. Die Zuordnung zu dieser Klasse bedingt bestimmte Fahrleistungen (Steigungsfähigkeit, Bodenfreiheit u.ä.) sowie technische Einrichtungen (mind. zwei angetriebene Achsen, Differenzialsperre u.ä.). |
M2 | Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 5 t. |
M3 | Wie M2 aber mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 5 t. |
N1 | Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t. |
N2 | Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bis 12 t. |
N3 | Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 t. |
N3G | Geländegängige Fahrzeuge zur Güterbeförderung |
O1 | Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 0,75 t. |
O2 | Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 0,75 t bis 3,5 t. |
O3 | Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bis 10 t. |
O4 | Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 10 t. |
T1 | Landwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (Unterklasse a) oder über 40 km/h (Unterklasse b) mit einer Spurweite von mindestens 1150 mm und einem Leergewicht über 600 kg und einer Bodenfreiheit bis 1000 mm. |
T2 | Landwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (Unterklasse a) oder über 40 km/h (Unterklasse b) mit einer Spurweite von weniger als 1150 mm und einem Leergewicht über 600 kg und einer Bodenfreiheit bis 600 mm. |
T3 | Landwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (Unterklasse a) oder über 40 km/h (Unterklasse b) und einem Leergewicht bis 600 kg. |
T4 | Landwirtschafltiche Zugmaschinen auf Rädern mit besonderer Zweckbestimmung mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h. |
C1-C4 | Landwirtschaftliche Zugmaschinen auf Gleisketten. Einteilung analog zu T1-T4. |