Photobiologische Sicherheit

Ein direkter Blick in eine Lichtquelle kann zu einer photochemischen Schädigung der Netzhaut führen. Hervorgerufen wird die Schädigung vor allem durch einen hohen Blauanteil des ausgestrahlten Lichts im Bereich von 400-500 nm. Man spricht aus diesem Grund auch von der Blaulichtgefährdung oder “Blue Light Hazard”.

Die Einstufung der Blaulichtgefährdung ist von drei Faktoren abhängig,
1. Von der Helligkeit der Lichtquelle, der sogenannten Leuchtdichte,
2. der Expositionsdauer und
3. von der spektralen Zusammensetzung des Lichts, hier speziell dem Anteil an blauen Licht.

Moderne LEDs sind sehr hell und erreichen aufgrund ihrer geringen Größe eine sehr hohe Leuchtdichte. Außerdem haben LEDs im Vergleich zu herkömmlichen Leuchtmitteln einen erhöhten Blauanteil. Eine Untersuchung der photobiologischen Sicherheit von Scheinwerfern kann also vonnöten sein.

Die Messparameter sind in der Norm DIN EN 62471:2009 festgelegt. Nach dem Test erfolgt eine Einstufung in die Klassen 0-3.

 

Risikogruppe Photobiologische Gefahr
0 Kein Risiko
1 Geringes Risiko
2 Mittleres Risiko
3 Hohes Risiko
(Für Allgemeinbeleuchtung nicht vorgesehen)
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