Referenzkennzahl (Scheinwerfer)
Die Referenzkennzahl gibt die Helligkeit eines Fahrscheinwerfers für Fernlicht in cd/4300 (gerundet) wieder. Sie wird häufig als zusätzliche Angabe beim ECE-Prüfzeichen aufgeführt.
Übliche Angaben sind: 7,5 / 10 / 12,5 / 17,5 / 20 / 25 / 27,5 / 30 / 37,5.
In Deutschland sind maximal 4 gleichzeitig eingeschaltete Fernscheinwerfer zulässig. Hierbei dürfen die addierten Referenzkennzahlen den Wert 100 nicht überschreiten.